Rahmenbedingungen

Terminvereinbarung:

Um einen Termin zu vereinbaren, rufen Sie mich bitte unter der Nummer 0677/73527145 an oder kontaktieren Sie mich per E-Mail an praxis@seelenheil.wien. Sollte ich telefonisch gerade nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf meiner Mobilbox. Ich rufe Sie verlässlich zurück, an Werktagen üblicherweise binnen 24 Stunden. E-Mails werden so schnell wie möglich beantwortet.

Erstgespräch:

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Rahmen dieses ersten Gesprächs werden Ihr Anliegen, das mögliche Therapieziel und alle Aspekte und Fragen, die für Sie bzw. uns für die Klärung der Rahmenbedingungen relevant sind, besprochen.

Nach einem Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie sich mit ihrem Anliegen bei mir gut aufgehoben fühlen. Das Erstgespräch wird normal verrechnet, da es sich um die erste Einheit unserer gemeinsamen Arbeit handelt und hierin wesentliche Informationen für den weiteren therapeutischen Prozess enthalten sind.

Ablauf der Psychotherapie:

Existenzanalytische Psychotherapie findet üblicherweise im Gespräch im Sitzen statt, wobei ggf. adjuvante Methoden (z.B. Imaginationen, kreative Mittel, Körperarbeit) verwendet werden. Manchmal kann es sinnvoll sein, Fotos, persönliche Ausdrucksmittel oder emotional besetzte Gegenstände in die Therapie mitzubringen.

Der Ablauf einer Psychotherapie erfolgt nicht nach einem festgelegten Schema, sondern hängt von der Persönlichkeit und der jeweiligen Problematik des Patienten sowie vom Miteinander zwischen Patient und Psychotherapeut ab. Als Psychotherapeut gebe ich die Lösung des Problems nicht vor. Vielmehr versuche ich, Sie mit meinem Wissen über seelische Störungen und durch das Verstehen Ihrer Lebenssituation und Persönlichkeit sowie der bestehenden Problematik auf dem Weg zu Ihrer Entwicklung und Veränderung oder in Richtung einer passenden individuellen Problemlösung zu begleiten. Durch das Verständnis, das Ihnen in einer vertrauensvollen Beziehung entgegengebracht wird, lernen Sie, sich selbst besser verstehen und kennen und finden Sie Zugang zu den innerlich vorhandenen Potenzialen, ein selbstbestimmteres und damit erfüllteres Leben zu führen.

Auch das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist daher keinesfalls vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen dem Patienten und dem Therapeuten definiert. Es kann sich im Laufe der Psychotherapie natürlich auch verändern.

Dauer und Frequenz:

Die Anzahl der Sitzungen hängt von der Schwere der Symptomatik, dem Umfang der vereinbarten Ziele und der aktiven Bereitschaft und Fähigkeit des Klienten, sich einzulassen und an den geplanten Veränderungen zu arbeiten, ab. Konkrete Angaben können hier zwar nicht gemacht werden, viele Behandlungen können aber sicher in 20 bis 50 Sitzungen ihr Auslangen finden. Die Sitzungen finden üblicherweise einmal pro Woche satt und dauern 50 Minuten, wobei individuell auch andere Vereinbarungen getroffen werden können. Die Frequenz der Sitzungen kann in Abhängigkeit vom Leidensdruck des Patienten variiert werden, häufig erfolgt im Laufe der Psychotherapie eine Vergrößerung des Abstandes zwischen den Sitzungen. Das seelische Geschehen zwischen den Therapiestunden ist aus meiner Überzeugung mindestens so bedeutsam wie der anregende therapeutische Prozess im Praxisraum: Die eigentlichen Veränderungen passieren in den Zeiträumen dazwischen.

Verschwiegenheit:

Abgesehen von meinem persönliches Anliegen, eine vertrauensvolle und sichere Atmosphäre in der Psychotherapie zu schaffen, unterliege ich sowohl als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision als auch als Klinischer und Gesundheitspsychologe einer gesetzlich verankerten und uneingeschränkten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG und §37 PslG). Dies bedeutet, dass niemand etwas von dem, was in der Therapie besprochen wird, von mir erfährt. Sie können sich in der Psychotherapie sicher sein, dass Sie alles sagen können, was Sie sagen möchten, und keine Sorge haben müssen, dass diese Informationen Dritten zugänglich gemacht würden – weder anderen Privatpersonen noch Behörden.

Die Verschwiegenheitspflicht über alle mir anvertrauten Geheimnisse gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin kann die Verschwiegenheitspflicht allerdings aufgehoben werden. Ferner kann die Verschwiegenheit bei akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung entfallen, damit ein unmittelbar drohender Schaden für die betroffene Person oder andere Menschen abgewendet werden kann.

Honorar:

Die Kosten einer Einheit Psychotherapie im Einzelsetting betragen derzeit 90,00 Euro. In begründeten Fällen unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und der Therapiefrequenz können mitunter günstigere Sozialtarife gewährt werden. Eine Beantragung eines Kostenzuschusses (Teilrefundierung) bei der für Sie zuständigen Krankenkasse ist bei Vorliegen einer so genannten "krankheitswertigen Störung" möglich. Gerne unterstütze ich Sie bei der Abwicklung des Procederes und stelle ich Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung. 

Die Richtwerte (Stand Juni 2024) für eine Teilrefundierung pro Einheit Einzeltherapie variieren:

ÖGK (vormals GKK): 33,70 Euro, SVS: (vormals SVA- und SVB-Versicherte): 45,00 Euro, BVAEB: (nur für vormals BVA-Versicherte): 46,60 Euro, KFA: 37,00 Euro.

Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß §6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit. Therapiekosten können auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Sonderausgaben eingereicht werden. 

Am Ende jeder Einheit oder nach Vereinbarung am Monatsende erhalten Sie eine Honorarnote. Die Bezahlung erfolgt in bar oder via Netbanking.

Erreichbarkeit:

Als niedergelassener Psychotherapeut bin ich nicht rund um die Uhr erreichbar. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, sprechen Sie mir bitte auf die Mobilbox – ich rufe Sie werktags binnen 24 Stunden verlässlich zurück. E-Mails werden so schnell wie möglich beantwortet. Für Notfälle und Krisen verweise ich auf das etablierte Netzwerk an akutpsychiatrischen, medizinischen, psychologischen und krisenspezifischen Einrichtungen. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den Notfallkontakten.

Absageregelung:

Kostenfreie Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich, kurzfristigere Absagen oder Nichterscheinen werden zur Gänze in Rechnung gestellt.